Am Tag des Fahrzeugkaufs war die Hauptuntersuchung (TÜV) durchgeführt worden. Die TÜV-Plakette wurde erteilt. Bereits einen Tag später versagte der Motor mehrfach. Der Käufer ließ das Fahrzeug untersuchen. dabei stellten sich erhebliche, die Verkehrssicherheit beeinträchtigende Korrosionen an den Bremsleitungen heraus.

Was tun? Der Zustand des Fahrzeugs rechtfertigte nicht die TÜV-Plakette. Es fehlte an einer vertraglich vereinbarten Beschaffenheit (verkehrssicher). Deshalb – so der Bundesgerichtshof – darf der Käufer in einem solchen Fall sofort vom Vertrag zurücktreten, da er jedes Vertrauen in die Zuverlässigkeit und Kompetenz des Autohändlers verloren hatte. Er muß also nicht zunächst Nacherfüllung (Reparatur!) verlangen.

BGH v. 15.04.2015, Az. VIII ZR 80/14