Vorfahrtsregelung auf Parkplätzen
On 16. Februar 2015
Auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung. Jeder muß besonders vorsichtig fahren, jederzeit bremsbereit sein und Rücksicht auf den anderen nehmen.
Ausnahmsweise – so das OLG Hamm – darf auf ein Warten des aus einem Stellplatz ein- oder ausfahrenden Fahrzeugs vertraut werden, wenn die Fahrspur zwischen den Parkplätzen Straßencharakter hat und vorrangig der Zu- und Abfahrt dient (also bei „echten“ Parkplatzstraßen wie z.B. auf Autobahnparkplätzen).
OLG Hamm v. 24.09.2014, Az. 9 U 26/14