Jeder kennt die Situation. Man sieht eine freie Parkbucht, fährt ein und plötzlich öffnet der Fahrer/Mitfahrer eines daneben geparkten Fahrzeugs die Türe. Wer haftet?

Das OLG Frankfurt/Main entschied so:

Ungeachtet besondere Umstände im Einzelfall sind an die Sorgfalt (beider Verkehrsteilnehmer) gleich hohe Anforderungen zu stellen, so dass in der Regel… eine hälftige Schadensteilung vorzunehmen angemessen erscheint.

OLG Frankfurt/Main v. 09.06.2009, Az. 3 U 211/08